Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Projekte von NewLanguage. Artikel 1 Definitionen
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Verträge
Artikel 4 Preise
Artikel 5 Lieferung, Lieferzeit
Artikel 6 Zahlung
Artikel 7 Teilnehmer, Trainings, Lehrmaterial
Artikel 8 Intellektuelle Eigentumsrechte
Artikel 9 Haftung, Unternehmensdaten
Artikel 10 Annullieren, zwischenzeitliche Beendung
Artikel 11 Höhere Gewalt
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13
Artikel 14 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Im Folgenden wird verstanden unter:
a. NewLanguage:
- NewLanguage ist ein Handelsname von Elycio B.V. mit dem satzungsgemäßen Sitz in Amsterdam.
b. Auftraggeber:
- jedes Unternehmen, jede Institution oder jede Privatperson, die mit NewLanguage über die Vergabe eines Auftrages verhandelt oder NewLanguage einen Auftrag erteilt hat.
c. Auftrag:
- der Auftrag eines Auftraggebers an NewLanguage, um einen Kurs zu organisieren und durchzuführen, sei es für das Personal des betreffenden Unternehmens oder Institution oder für die betreffende Privatperson selbst und/oder einen von ihm angegebenen Dritten;
- der Auftrag des Auftraggebers an NewLanguage zum Erstellen und Liefern von Lehrmaterial in irgendeiner Form;
- der Auftrag, Dienstleistungen zu erbringen, wie Beratung, Entsendung, Übersetzung, Dolmetscherdienste, Leisten von Textservice oder Erstellen industrieller Dokumentation, alles im weitesten Sinne des Wortes.
d. Kurs:
- ein von NewLanguage organisierter und durchgeführter Kurs, Training, Fort- und Weiterbildung, Studien- oder Thematag, Seminar oder irgendeine andere Schulungsform. Ein Kurs kann aus einer oder mehreren Sitzungen oder Einheiten bestehen und wird im Prinzip (auch) mit dem Begriff "In-Company", "(offene) Gruppe" oder "(intensiv) individuell/Einzel-" bezeichnet.
e. Teilnehmer:
- die vom Auftraggeber angemeldete Person, die an einem von NewLanguage organisierten und durchgeführten Kurs teilnimmt, eventuell der Auftraggeber selbst.
f. Anmeldung:
- die Anmeldung eines Teilnehmers für einen Kurs, bei dem ein Vertrag geschlossen wird, um die Schulung zu erhalten.
g. Lehrmaterial:
- Kurs-, Unterrichts- oder Lehrmaterial, Dokumentation, Manuskripte, Reader
oder irgendein anderes Material, in welcher Form auch, das zur Durchführung
eines Kurses oder Auftrags eingesetzt wird.

2.1 Auf alle Offerten und Angebote von NewLanguage und auf alle von NewLanguage geschlossenen Verträge finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, sofern davon nicht durch eine schriftliche Vereinbarung abgewichen ist.
2.2 Durch die Anmeldung oder die Vergabe eines Auftrages akzeptieren der Auftraggeber und der Teilnehmer die Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, gleich unter welcher Bezeichnung, wird hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
2.3 Falls der Auftraggeber die Anmeldung des (der) TeiInehmer(s) übernimmt,
verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber NewLanguage, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen dem (den) Teilnehmer(n) bekanntzugeben und aufzuerlegen.
Der Auftraggeber schützt NewLanguage vor allen Ansprüchen von
Teilnehmer(n), falls sich NewLanguage gegenüber Teilnehmer(n) nicht
auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen
Verletzung der vorgenannten Pflichten seitens des Auftraggebers berufen
kann.
3.1 Anmeldungen sind für NewLanguage erst verbindlich, nachdem NewLanguage diese schriftlich bestätigt hat.
3.2 Auftragsänderungen durch den Auftraggeber verpflichten NewLanguage lediglich, sofern NewLanguage diese Änderungen schriftlich akzeptiert oder sofern NewLanguage faktisch die Ausführung des geänderten Auftrags begonnen hat.
3.3 Alle Angaben von und/oder Mitteilungen über die Dienstleistungen und Produkte, wie die Kursdauer, der Umfang und die technische Ausführung des Lehrmaterials oder anderer Werke, erfolgen nach bestem Wissen von NewLanguage, jedoch sind Abweichungen zulässig.
3.4 Fehler geringer Art im Lehrmaterial oder in anderen von NewLanguage
erstellten Werken, inklusive von NewLanguage ausgeführter Übersetzungen
und Textservice, einschließlich typografischer Fehler, die keine
Auswirkungen auf den redaktionellen Inhalt oder die Illustrationen, Graphiken
u.Ä. des Materials haben, können kein Grund für Zurückweisung
des Produktes, Lieferungsweigerung oder Änderung des vereinbarten
Preises sein.

4.1 Alle Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, es sei denn, es wurde anders vereinbart. NewLanguage ist berechtigt, jede Änderung des Umsatzsteuersatzes dem Auftraggeber und Teilnehmer weiterzuberechnen.
4.2 Abhängig von dem Kenntnisstand des (der) Teilnehmer(s), von zwischenzeitlichen Anpassungen des zu behandelnden Lehrstoffes und/oder zwischenzeitlicher Anpassung an die spezifischen Umstände, die zuvor billigerweise nicht vorhersehbar waren, kann die tatsächliche Dauer der Ausführung des Auftrages oder des Kurses kürzer oder länger ausfallen, als NewLanguage angegeben hatte. NewLanguage ist berechtigt, den Preis nach eigenem Ermessen der tatsächlichen Situation und/oder Umständen anzupassen. NewLanguage unterrichtet den Auftraggeber und/oder Teilnehmer über diese Anpassung.
4.3 Änderungen in einem Auftrag oder eines Auftrags können zur Folge haben, dass der vereinbarte Preis und/oder die ursprüngliche Planung und Lieferzeit angepasst werden. Diese Änderungen stellen keinen Grund für die Aufhebung des Vertrages dar.

Artikel 5 Lieferung, Lieferzeit
5.1 Alle von NewLanguage genannten Lieferzeiten sind nach bestem Wissen auf Grund der Angaben festgesetzt, die ihr bei Vertragsabschluss bekannt waren. Die Lieferzeiten werden so weit wie möglich eingehalten, sind jedoch nicht als eine Endfrist zu betrachten, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
5.2 NewLanguage ist nicht an Lieferzeiten gebunden, die wegen unvorhersehbarer Umstände nicht mehr verwirklicht werden können, da diese nach dem Vertragsabschluss eintraten. Falls die Überschreitung irgendeiner Frist droht, werden sich NewLanguage und der Auftraggeber so schnell wie möglich beraten.

6.1 Es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart, hat der Auftraggeber oder der Teilnehmer Rechnungen spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Eine Rechnung, die sich auf das Organisieren und Durchführen eines Kurses bezieht, ist außerdem vor Kursbeginn zu begleichen.
6.2 Falls die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, ist der Auftraggeber oder der Teilnehmer in Verzug, ohne dass dazu eine nähere Inverzugsetzung erforderlich ist.
6.3 Der Auftraggeber oder der Teilnehmer schuldet, unbeschadet seiner sonstigen Pflichten, ab dem Fälligkeitstag der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Begleichung gesetzliche Zinsen für die noch ausstehenden Beträge.
6.4 Alle Kosten, die NewLanguage aufwenden muss, um den ihr zustehenden Betrag einzuziehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers oder des Teilnehmers. Diese Kosten betragen mindestens 10%, mit einem Mindestbetrag von Euro 125,- der zu fordernden Summe.
6.5 NewLanguage ist immer berechtigt, sowohl vor als auch nach dem Zustandekommen eines Vertrages eine Sicherheitsleistung für die Zahlung zu verlangen. Das gilt unter Aussetzung der Vertragsausführung durch NewLanguage, bis Sicherheit gewährleistet ist und/oder NewLanguage eine (vollständige oder teilweise) Vorauszahlung erhalten hat.

Artikel 7 Teilnehmer, Trainings, Lehrmaterial
7.1 Die Zulassung eines Teilnehmers auf Grund des Erfüllens der von NewLanguage erteilten Zulassungsnormen beinhaltet keine Gewährleistung, dass der Teilnehmer den Kurs erfolgreich besuchen bzw. abschließen wird. Falls ein Kurs in Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber organisiert wird, wird die Auswahl der Teilnehmer im Prinzip dem Auftraggeber überlassen. Dabei wird sich dieser so weit wie möglich an die Zulassungsnormen von NewLanguage halten.
7.2 NewLanguage ist berechtigt, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten oder sonst wie den normalen Kursablauf behindern, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Die Ausschluß lässt jegliche Pflicht zur Zahlung der Kursgebühr unbeschadet.
7.3 Die geführten Trainingstermine und Trainingszeiten werden außer bei höherer Gewalt strikt eingehalten. NewLanguage ist nicht verpflichtet, Trainingssitzungen für Teilnehmer zu wiederholen, die verhindert waren, diesen beizuwohnen. Die Begleichung der versäumten Trainingssitzungen bleibt unvermindert schuldig.
7.4 Grundsätzlich werden keine Duplikate von Lehrmaterial zur Verfügung gesteIlt. NewLanguage kann hierzu nach eigenem Ermessen Ausnahmen in den Fällen machen, in denen ihr dieses auf Grund besonderer Umstände angemessen erscheint. In einem solchen Fall werden die Duplikate gegen Bezahlung zur Verfügung gestelIt.

Artikel 8 Intellektuelle Eigentumsrechte
8.1 Das Urheberrecht und/oder jedes andere intellektuelle Eigentumsrecht auf das von NewLanguage erstellte Lehrmaterial oder irgendein anderes Werk, das aus einem Auftrag oder Kurs hervorgeht oder damit in Zusammenhang steht, liegt bei NewLanguage, es sei denn, die Parteien haben dieses ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
8.2 Der Auftraggeber oder Teilnehmer darf all das von NewLanguage erstellte und/oder zur Verfügung gestellte Lehrmaterial oder irgendein anderes Werk ausschließlich zu eigenen Zwecken verwenden. Es ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von NewLanguage nicht zulässig:
- Lehrmaterial oder irgendein anderes Werk durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm, Bildplatte, Magnetscheibe oder -band, Speicherung in einem Drittten zugänglichen Informationssystem oder auf irgendeine andere Weise elektronisch, mechanisch oder sonst wie, vollständig oder teilweise zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen.
- Lehrmaterial oder irgendein anderes Werk Dritten zu überlassen, zu verkaufen oder auf irgendeine andere Weise vollständig oder teilweise zur Verfügung zu stellen.

Artikel 9 Haftung, Unternehmensdaten
9.1 Die Haftung von NewLanguage beschränkt sich in allen Fällen auf höchstens den Rechnungswert des Vertragsteils, aus dem die Haftung hervorgeht. Die Haftung umfasst die gesetzliche Haftung für ihre Mitarbeiter und für von ihr hinzugezogene Dritte, für Vermögensschaden und immateriellen Schaden, einschließlich Folgeschaden, für deren Entstehen NewLanguage verantwortlich ist.
9.2 NewLanguage akzeptiert keine Haftung für Schaden an (persönlichen) Eigentümern von Teilnehmern oder Auftraggebern.
9.3 Das gesamte von NewLanguage entwickelte und/oder zusammengestellte Lehrmaterial oder anderes Werk, das aus einem Auftrag oder Kurs hervorgeht oder damit in Zusammenhang steht, ist mit Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. NewLanguage kann allerdings auf keinerlei Weise für seine Richtigkeit und Vollständigkeit bürgen. NewLanguage akzeptiert auch keinerlei Haftung für Schaden, gleich welcher Art, der die Folge von Handlungen und/oder Entscheidungen ist, die auf dem erwähnten Material und Werken gründen.
9.4 Wenn der Auftraggeber Zeichnungen, Modelle oder andere Anweisungen im weitesten Sinne des Wortes zur Entwicklung und/oder Zusammenstellung von Lehrmaterial oder anderen Werken zur Verfügung stellt, dann übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung und Haftung, dass durch das Erstellen und/oder Zurverfügungstellen des Lehrmaterials oder der anderen Werke kein intellektuelles Eigentumsrecht Dritter angegriffen oder irgendein anderes Recht verletzt wird. Der Auftraggeber wird NewLanguage gegenüber allen Ansprüchen Dritter aus diesem Grund schützen.
9.5 NewLanguage verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber übermittelten Unternehmensdaten sorgfältig aufzubewahren. Diese Daten wird NewLanguage nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber Dritten zur Einsicht oder zur Nutzung überlassen oder veröffentlichen.
Eventuelle vom Auftraggeber und/oder Teilnehmer NewLanguage zur Verfügung gestellte Daten wird NewLanguage freizügig bei der Ausführung des Auftrags nutzen können, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart.
Artikel 10 Annullierung, vorzeitige Beendigung
10.1 NewLanguage ist immer berechtigt, einen Kurs zu annullieren und/oder eine Anmeldung nicht zu akzeptieren, ohne zur Erstattung von Schaden oder Kosten verpflichtet zu sein.
10.2 Der Auftraggeber oder der Teilnehmer kann die Teilnahme an einem Kurs nur schriftlich annullieren. Für einen individuellen Kurs ist bei der Annullierung vor dem geplanten Beginndatum die Hälfte des Betrags zu entrichten. Bei der Annullierung nach diesem Datum oder bei vorzeitiger Beendigung ist der vollständige Betrag zu entrichten. Für alle anderen Kurse ist bei einer Annullierung bis zwei Wochen vor dem geplanten Beginndatum die Hälfte des Betrags zu entrichten. Findet die Annullierung nach diesem Datum statt oder bei zwischenzeitlicher Beendung, ist der vollständige Betrag zu entrichten.
10.3 Bei einem In-Company-Kurs oder einem individuellen Kurs kann eine Sitzung bis zu fünf beziehungsweise zwei Arbeitstage vor dem geplanten Datum ohne weitere Kosten um eine Zeiteinheit verschoben werden. Bei der Annullierung innerhalb der gesetzten Frist entfällt die betreffende Sitzung ohne Recht auf Kompensation. Es sei denn, es ist anders vereinbart, muss der gesamte Kurs innerhalb eines Zeitraums von zweimal der ursprünglich festgelegten Dauer ab der ersten vereinbarten Sitzung vollendet sein, mit einem Maximum von einem Jahr.
10.4 Eine Sitzung eines offenen Kurs kann nur annulliert werden, wenn alle Teilnehmer von einem einzigen Auftraggeber angemeldet sind. Hierbei gelten dieselben Regeln wie für die Annullierung einer Sitzung eines In-Company-Kurses.
10.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Vertrag, der nicht die Organisation
und Ausführung eines Kurses betrifft, per Einschreiben zwischenzeitlich
zu beenden. Der Auftraggeber ist hierbei verpflichtet, 100% des Rechnungswertes
des Auftragsteils zu erstatten, der inzwischen bis zum Zeitpunkt der Beendigung
ausgeführt war. Dieser Betrag ist außerdem zuzüglich 75%
des Rechnungswertes des Auftragsteils, der in den sechs Wochen nach Beendung
ausgeführt werden würde.

Falls nach billigem Ermessen von NewLanguage eine Situation höherer Gewalt dazu veranlasst, ist sie berechtigt, den Vertrag vollständig oder teilweise zu beenden oder die Ausführung vorübergehend auszusetzen, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein. Eventuell von dem Auftraggeber vorausbezahlte Gelder wird NewLanguage in jenem Fall im Verhältnis rückerstatten, unter Abzug von 20% des gesamten Rechnungswertes als Entschädigung für die von NewLanguage bereits aufgewandten Kosten. Beträgt der bereits geleistete Betrag weniger als 20% des gesamten Rechnungswertes, erfolgt keine Rückerstattung.
Falls höhere Gewalt eine bestimmte Kurssitzung betrifft, wird NewLanguage sofern möglich, danach streben, eine andere Zeit oder Tag für das Ausführen dieser Sitzung festzulegen oder das gesamte Kursprogramm um eine Zeiteinheit zu verschieben.

NewLanguage kann ohne aus diesem Grund zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, per Einschreiben mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliches Einschreiten den Vertrag mit dem Auftraggeber aufheben, falls:
a. Der Auftraggeber Zahlungsaufschub oder seinen Konkurs beantragt oder sich im Zustand des Konkurses befindet oder einen Vergleich außerhalb des Konkurses anbietet oder auf irgendeinen Teil seines Vermögens Pfändung ausgebracht wird;
b. Der Auftraggeber seine Aktivitäten einstellt oder aufhört, sein satzungsgemäßes Ziel zu verfolgen, die Auflösung beschließt oder sonst wie seine Rechtsfähigkeit verliert;
c. Der Auftraggeber oder der Teilnehmer eine oder mehrere Pflichten, die aus dem Vertrag hervorgehen, nicht, nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und er diese Fahrlässigkeit nicht innerhalb 30 Tage, nachdem NewLanguage per Einschreiben hierzu gemahnt hat, behebt.
Das oben Bestimmte lässt die sonstigen, NewLanguage rechtlich zustehenden Befugnisse, wie die zum Fordern der Erfüllung und/oder von Schadenersatz unbeschadet.

13.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitnehmer von NewLanguage oder von NewLanguage hinzugezogene externe Sachverständige, die im Rahmen des Vertrages Tätigkeiten auf dem Gelände des Auftraggebers verrichten (werden), zuvor über mögliche Gefahren zu unterrichten, die die Aktivitäten des Unternehmens des Auftraggebers mit sich bringen können. Weiterhin ist NewLanguage, jedenfalls ihr(e) Arbeitnehmer ausreichend über die Maßnahmen zu unterrichten, die der Auftraggeber getroffen hat, um die vorgenannten Gefahren zu mindern und um Unglücke zu verhüten.
13.2 Teilnehmer, die Computer, Internet, E-Mail oder andere Einrichtungen von NewLanguage nutzen, dürfen das ausschließlich zu Zwecken des besuchten Kurses tun. Die hierfür eventuell erteilte Benutzeridentifizierung (Einloggname) und Passwort sind personengebunden und dürfen nicht an andere weitergegeben werden.
13.3 Es ist dem Teilnehmer hiermit untersagt, Seiten zu besuchen und/oder Dateien oder Information herunter- und hinaufzuladen, die als pornografisch, diskriminierend, rassistisch, beleidigend oder sonst wie gesellschaftlich nicht akzeptabel betrachtet werden können. Es ist dem Teilnehmer ebenfalls untersagt, die Einrichtungen von NewLanguage für herausgehende Kommunikation, in welcher Form auch, zu missbrauchen, die von dem Empfänger als unerwünscht oder unangemessen betrachtet werden kann oder als von NewLanguage herrührend aufgefasst werden kann.
13.4 Es ist dem Teilnehmer hierbei auch untersagt, Änderungen, gleich welcher Art, in der physischen oder operativen Funktionalität der intern bei NewLanguage angewandten Systeme vorzunehmen, beispielsweise das bewusste oder unbewusste Hinzufügen oder Löschen von Dateien oder das Herunter- oder Hinaufladen von Viren.
13.5 NewLanguage behält sich das Recht vor, den eingehenden und hinausgehenden Datenverkehr jederzeit auch inhaltlich zu überwachen. Bei Übertretung der Bestimmungen von 13.2 bis einschließlich 13.4 oder sonst wie unangemessener Nutzung ihrer Einrichtungen behält sich NewLanguage das Recht vor, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einem Kurs auszuschließen und eventuell erlittenen direkten oder indirekten Schaden bei dem Teilnehmer oder Auftraggeber geltend zu machen. Die Pflicht zur Begleichung der Kursgebühr bleibt in jenem Fall bestehen.
13.6 Bis mindestens ein Jahr nach Beendigung eines Auftrages werden der
(die) Teilnehmer und der Auftraggeber es unterlassen, selbständig
oder durch Hinzuziehen Dritter an Mitarbeiter oder Auftragnehmer von NewLanguage heranzutreten, um für den Auftraggeber und/oder Teilnehmer Tätigkeiten
auszuführen, die mit den Aufträgen gemäß Artikel 1
vergleichbar sind.

Artikel 14 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Auf alle mit NewLanguage geschlossenen Verträge findet das niederländische Recht Anwendung. Alle Rechtsstreitigkeiten werden dem zuständigen Richter in Rotterdam vorgebracht, sofern der Auftraggeber oder Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats, nachdem NewLanguage sich auf diese Bestimmung berufen hat, mitgeteilt hat, dass sie die Rechtsstreitigkeit dem gesetzlich für zuständig erklärten Richter vorzulegen wünscht.
Elycio BV ist unter der Nummer 32082819 bei der Industrie- und Handelskammer in Amsterdam eingetragen, wo auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt sind.

